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Schulforum 2010/2011
Geschrieben von: Ben Bockemühl   
Sonntag, den 08. Mai 2011 um 14:41 Uhr

In allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, wird ein Schulforum eingerichtet. Dies gilt nicht für Grundschulen, dort übernimmt der Elternbeirat bestimmte Rechte des Schulforums. Bei den Berufsschulen nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des Schulforums wahr.ndere werden über Haus- und Pausenordnung, Schulverpflegung sowie Schulfeste und -feiern beraten. Zudem kann das Forum Empfehlungen zum Schulalltag abgeben.

Mitglieder des Schulforums sind der Schulleiter sowie zwei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder und der Schülerausschuss. Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter. Der Sachaufwandsträger ist rechtzeitig über die ihn berührenden Angelegen-heiten zu informieren; er kann verlangen, an der Beratung teilzunehmen.

Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab.1

Die Mitglieder des aktuellen Schulforums sind:

  • Bernhard Berchtenbreiter (Vorsitzender)
  • Rosmarie Gumpp 
  • Thomas Steiner
  • Lilijana Kreier (Elternbeirat)
  • Thomas Krupka (Elternbeirat)
  • Larissa Donderer (Schülersprecherin)
  • Benjamin Lokodi (Schülersprecher)
  • Kristine Fleps (Schülersprecherin)

 

Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben, z.B.:
• zu wesentlichen Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist;
• zu Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen;
• zu Baumaßnahmen im Bereich der Schule;
• zu Grundsätzen der Schulsozialarbeit;
• zur Namensgebung der Schule.

Bestimmte Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen, z. B.
• bei der Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulauf-sichtsbehörde bedarf;
• beim Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebes (Hausordnung);
• bei der Festlegung der Pausenordnung (Pausenzeiten) und Pausenverpflegung;
• Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens.2

 

 

 


Quelle:
1 Kultusministerium Bayern: Schule und Familie - Verantwortung gemeinsam wahrnehmen. ISB, München, 2009
2 ebenda

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. November 2011 um 07:55 Uhr