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Geschrieben von: Ben Bockemühl
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Sonntag, den 08. Mai 2011 um 15:24 Uhr |
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Wenn Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall erleidet und Sie mit Ihrem Kind zum Arzt gehen, melden Sie dies bitte unverzüglich im Sekretariat. Diese Meldung ist aus versicherungsrechtlichen Gründen (Abrechnung des Arztes) unbedingt erforderlich. Auch sog. Bagatellsachen wie Ausrutschen, Stolpern etc. gelten als Unfall.
Im Zweifel fragen Sie bitte im Sekretariat nach!
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